Coburg (dpa/gms) - Mit dem klingelnden Handy eines abwesenden Kollegen
oder Bekannten ist es wie mit dessen privatem Festanschluss: "Den
Anruf an Stelle des Anderen anzunehmen ist nicht nur falsch verstandene
Hilfsbereitschaft, sondern ein Eingriff in die Privatsphäre",
stellt die Image-Beraterin Eva Ruppert aus Coburg klar. Es sei aber eine
freundliche Geste, nach der Rückkehr auf das Klingeln hinzuweisen.
Anders ist die Lage nur, wenn ausdrücklich um Beantwortung gebeten
wurde. Eva Ruppert: "Weil der Kollege oder die Freundin zum Beispiel
nur kurz aus dem Raum ist und einen dringenden Anruf erwartet." gms/dpa
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