Richtig benehmen – Klingel des fremdes Handy ist tabu

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Coburg (dpa/gms) - Mit dem klingelnden Handy eines abwesenden Kollegen oder Bekannten ist es wie mit dessen privatem Festanschluss: "Den Anruf an Stelle des Anderen anzunehmen ist nicht nur falsch verstandene Hilfsbereitschaft, sondern ein Eingriff in die Privatsphäre", stellt die Image-Beraterin Eva Ruppert aus Coburg klar. Es sei aber eine freundliche Geste, nach der Rückkehr auf das Klingeln hinzuweisen. Anders ist die Lage nur, wenn ausdrücklich um Beantwortung gebeten wurde. Eva Ruppert: "Weil der Kollege oder die Freundin zum Beispiel nur kurz aus dem Raum ist und einen dringenden Anruf erwartet." gms/dpa fr
 

(dpa - zur Veröffentlichung in deutschen Medien auf Basis eines telefonischen Interviews mit Eva Ruppert)
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